BFH: Regelmäßige Fahrten mit Dienstwagen zum Kunden des Arbeitgebers nicht steuerpflichtig
Wie der BFH im Urteil vom 10.7.2008 – VI R 21/ 07 – entschieden hat, stellen Fahrten, die ein Arbeitnehmer mit seinem Dienstwagen (den er auch privat nutzen darf) zu Kunden seines Arbeitgebers keine steuerpflichtigen Fahrten zu mehreren Betriebsstätten dar, sondern Dienstfahrten.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2207-1