BFH: Realisierung des Veräußerungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation einer GmbH
Der durch eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten bedingte Veräußerungsverlust eines ehemals wesentlich beteiligten Gesellschafters realisiert sich bei insolvenzfreier Liquidation einer GmbH bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter erklärt, mit seiner Forderung gegenüber allen gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der vermögenslosen und überschuldeten GmbH aus einer bankmäßigen Geschäftsverbindung im Rang zurückzutreten. Diese Entscheidung traf der BFH im Urteil vom 22.7.2008 – IX R 79/06. Zwar lässt sich die Frage, ob und in welcher Höhe dem Steuerpflichtigen aus seiner Beteiligung ein Verlust entstanden ist, im Fall der Auflösung der Kapitalgesellschaft grundsätzlich erst in dem Zeitpunkt beurteilen, in dem die Liquidation abgeschlossen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann aber der maßgebliche Zeitpunkt, in dem der Verlust realisiert ist, schon vor dem Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlusts nicht mehr zu rechnen ist. So auch in der vorliegenden Fallkonstellation.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2150-2