: Drittes Gesetz zur Änderung des UStG
Das Bundeskabinett hat am 24.9.2008 den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des UStG verabschiedet. Die der Deutschen Post AG eingeräumte gesetzliche Exklusivlizenz für bestimmte Postdienstleistungen ist zum 31.12. 2007 ausgelaufen. Das macht Anpassungen des UStG erforderlich. So wird die Möglichkeit der USt-Befreiung ab dem 1.1.2010 auf alle anderen Anbieter ausgeweitet, die vergleichbare Leistungen anbieten. Sie müssen sog. Post-Universaldienstleistungen flächendeckend in ganz Deutschland anbieten.
(PM BMF vom 29.9.2008)