BFH: Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte bei Wegekosten
Der BFH hat durch Beschluss vom 5.5.2009 – VI R 77/06 – entschieden: Stark behinderte Menschen können für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschale gegebenenfalls die höheren tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen. Eine Kombination von Entfernungspauschalen und tatsächlichen Aufwendungen bei der Bemessung der Wegekosten ist nicht zulässig. Eine „Meistbegünstigung“ sei hierzu nicht erforderlich, der Abzug der tatsächlichen Kosten vielmehr ausreichend.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1443-5