Durch Schreiben vom 7.4.2009 – IV B 8 – S 7100/07/10024 – hat das BMF wie folgt Anweisung erteilt: Mit Urteilen vom 8.10.2008 – V R 61/03 – bzw. – V R 27/06 – hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – hat das BMF zur vorläufigen Steuerfestsetzung Stellung genommen und Ausführungen zum Verfahrens bei Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfe und der Aussetzung der Vollziehung
BFH, Urteil vom 13.11.2007 - VII R 61/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 12.10.2006 - 11 K 2025/06 F (EFG 2007, 13)LEITSÄTZE1. Das FA kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen
FG des Saarlandes, Urteil vom 12.8.2008 - 2 K 2417/04 (BFH, Aktz.: II R 58/08)LEITSATZ§ 5 Abs. 3 GrEStG kann durch Interpolation zwischen § 5 Abs. 2 GrEStG und der Befreiungsnorm des § 3 Nr. 2 GrEStG eingeschränkt werden. Bei einer Einbringung eines
BFH, Urteil vom 29.1.2009 - V R 46/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 4.8.2006 - II 112/2004 (EFG 2007, 459)LEITSATZ§ 68 Nr. 2 Buchst. b AO umfasst nach seinem Sinn und Zweck nur Einrichtungen, die nicht regelmäßig ausgelastet sind und deshalb
Der BFH hat im Urteil vom29.1.2009 – V R 46/06 – zu der Frage Stellung genommen, ob ein eingetragener Verein, der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angehört, mit seinen Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen für
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 27.9.2007 - 16 K 12/07LEITSÄTZE1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und
Durch Urteil vom 18.12.2008 – V R 80/07 – hat der BFH entschieden: Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV C 6 – S 2240/ 08/10008 – hat sich das BMF zur Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 26.6.2007 – IV R 49/04 – geäußert. Es geht insbesondere auf die
In der Stellungnahme vom 1.4.2009 – IV C 1 – S 2000/07/0009 – hat das BMF Fragen zur Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 beantwortet. Dies betrifft folgende Themen: – Details zum Veranlagungsverfahren wird das BMF in einem gesonderten
Mit Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 9 – S 7532/08/ 10001 – hat das BMF klargestellt, dass nunmehr auch Unternehmer i. S. d. § 22 Abs. 5 UStG (Unternehmer des sog. „Straßenhandels“) von der Verpflichtung zur Führung eines Steuerhefts befreit, soweit sie
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 8 – S 7124/ 07/10002 – hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ab dem 1.1.2009 geäußert. Bekanntermaßen ist der Netzbetreiber nach §§ 8,
BFH, Urteil vom 26.11.2008 - X R 20/07Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 13.6.2006 - 1 K 2590/05 (EFG 2007, 1312)LEITSÄTZE1. Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung
BFH, Urteil vom 11.12.2008 - VI R 9/05Vorinstanz: FG Köln vom 24.11.2004 - 12 K 5350/01 (EFG 2005, 1438)LEITSÄTZE1. Erhält ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung, die ihm keinen
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 73/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 22.2.2006 - V 280/2004LEITSATZEine Personengesellschaft entfaltet keine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sie als
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 22.2.2006 - V 279/2004LEITSÄTZE1. Ist an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) beteiligt, dann entfaltet die
BFH, Urteil vom 15.1.2009 - VI R 22/06Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 23.11.2005 - 12 K 70/04 (EFG 2006, 1759)LEITSATZEine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt mangels Offenheit des Teilnehmerkreises
Durch Urteil vom 15.1.2009 – VI R 22/06 – hat der BFH entschieden, dass eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils