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Steuerrecht
20.08.2009
Steuerrecht
BFH: Steuerbefreiung für Versicherungsvertreter als Untervermittler

Der BFH hat durch Urteil vom28.5.2009 – V R 7/08 – entschieden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter (§ 4 Nr. 11 UStG) auch erfüllt sind, wenn ein Unternehmer dem Versicherungsvertreter am Abschluss von Versicherungen interessierte Kunden benennt und bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem benannten Kundeneine sog. „Zuführungsprovision“erhält.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1835-4

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