BFH: Steuerbefreiung für Versicherungsvertreter als Untervermittler
Der BFH hat durch Urteil vom28.5.2009 – V R 7/08 – entschieden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter (§ 4 Nr. 11 UStG) auch erfüllt sind, wenn ein Unternehmer dem Versicherungsvertreter am Abschluss von Versicherungen interessierte Kunden benennt und bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem benannten Kundeneine sog. „Zuführungsprovision“erhält.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1835-4