BFH: Verjährung des Zinsanspruchs der Steuerbehörde
Der BFH hat durch Urteil vom 17.3.2009 – VII R 3/08 – entschieden: Wird wegen einer begangenen Unregelmäßigkeit zu Unrecht gewährte Ausfuhrerstattung zurückgefordert, unterliegt der damit zusammenhängende Zinsanspruch der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 2988/95. Durch den Erlass des Rückforderungsbescheids wird die Verjährungsfrist unterbrochen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1779-2