BFH: Kontaktlisten ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse
Der BFH hat durch Urteil vom 13.5.2009 – XI R 75/07 – entschieden: Umsätze aus dem Verkauf von Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (7 %). Denn sofern diese Listen für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellt werden, handelt es sich um Druckerzeugnisse.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1835-5