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Steuerrecht
20.08.2009
Steuerrecht
BFH: Kontaktlisten ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse

Der BFH hat durch Urteil vom 13.5.2009 – XI R 75/07 – entschieden: Umsätze aus dem Verkauf von Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (7 %). Denn sofern diese Listen für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten hergestellt werden, handelt es sich um Druckerzeugnisse.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1835-5

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