: Drei Ländererlasse ztur Erbschaftsteuerreform
Zu der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform haben die Bundesländer nunmehr drei gleichlautende Ländererlasse veröffentlicht:
- den Feststellungerlass (BStBl. I 2009, 546) vom 30.3.2009 zur Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten. Die Länder äußern sich hier zur Umsetzung der !!151 bis 156 BewG,
- den LuF-Erlass vom 1.4.2009 zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nebst Anlage 1 und Anlage 2 (BStBl. I 2009, 552) und
- den GrV-Erlass vom 5.5.2009 zur Bewertung des Grundvermögens (BStBl. I 2009, 590).
Volltexte der Erlasse: siehe Zusatzmaterialien rechts