BFH: Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Zwangsverwaltung
Der BFH hat durch Urteil vom 29.1.2009 – V R 67/07 – entschieden: Die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1443-1