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Steuerrecht
25.06.2009
Steuerrecht
BFH: Privatnutzung eines Firmenwagens durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Der BFH hat durch Beschluss vom 23.4.2009 – VI B 118/08 – entschieden: Nutzt der Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine vGA, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor. Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 15.11.2007 – VI ER-S 4/07).

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1443-2

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