FG Niedersachsen: VSt-Aufteilung mit Umsatzschlüssel auch ab 2004
Mit Urteil vom 23.4.2009 – 16 K 271/06 – hat das FG Niedersachsen entschieden: Die ab 2004 geltende Regelung des § 15 Abs. 4 S. 3 UStG, die eine Vorsteueraufteilung nach einem Umsatzschlüssel faktisch ausschließt, verstößt gegen Art. 17 des Gemeinschaftsrechts. Der Steuerpflichtige kann sich aber unmittelbar auf das für ihn günstigere Gemeinschaftsrecht berufen.
Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen; dessen Az. lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1443-7