BFH: Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des GewSt-Messbetrags einer Mitunternehmerschaft
Der BFH hat durch Beschluss vom 7.4.2009 – IV B 109/08 – entschieden: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1443-3