BMF: Befreiung für Umsätze aus Tätigkeit als Betriebshelfer
Durch Schreiben vom12.6.2009 – IV B 9 – S 7187 – a/08/10001 – hat sich das BMF zur Auslegung des Begriffs „Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung“ in der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 27 Buchst. bUStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung bzw. des Begriffs „Gestellung von Betriebshelfern an den gesetzlichenTräger der Sozialversicherung“ in § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG in der ab dem 1.1.2009 geltenden Fassung geäußert: Danach fällt die Selbstgestellung eines (Einzel-)Unternehmers unter diese Befreiungsvorschrift. Vor dem 1.7. 2009 ausgeführte Leistungen dürfen aber als umsatzsteuerpflichtig behandeltwerden.
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