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Steuerrecht
25.06.2009
Steuerrecht
BFH: Keine Entfernungspauschale für Familienheimflüge

Der BFH hat durch Urteil vom 26.3.2009 – VI R 42/07 – entschieden: Der Umstand, dass der Gesetzgeber Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Mit dem Abzug der tatsächlichen Flugkosten wahrt der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip in besonderer Weise und trägt folgerichtig dem Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit Rechnung. Soweit die Entfernungspauschale als entfernungsabhängige Subvention und damit als Lenkungsnorm wirkt, ist es gleichheitsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus verkehrs- und umweltpolitischen Motiven Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen hat. Mit dem Abzug der tatsächlichen Flugkosten gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 5 i. V. m. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 3 EStG verstößt der Gesetzgeber nicht wegen eines normativen Vollzugsdefizits gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1443-4

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