BFH: Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft
Der BFH hatte durch Urteil vom22.4.2009 – I R 53/ 07 – über die Frage zu entscheiden, ob eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer hat, die auf die Dividendenauschüttungen einer inlandsansässigen Kapitalgesellschaft einbehalten wurden. Der BFH befand u. a., die Körperschaftsteuer für Kapitalerträge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 i. V. m. § 31 Abs. 1 S. 1 KStG 2002 dem Steuerabzug unterliegen, sei bei einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft als Bezieherin der Einkünfte nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG 2002 durch den Steuerabzug abgegolten. Dass die Kapitalerträge nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft außer Ansatz bleiben, ändere daran nichts. Der BFH verneinte einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrfreiheit; eine etwaige doppelte Besteuerung sei nach Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Schweiz 1971 durch entsprechende steuerliche Entlastungsmaßnahmenin der Schweiz zu vermeiden.
--> Das Urteil wird demnächst von Behrens im Betriebs-Berater kommentiert.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1555-4