R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
15.07.2009
Steuerrecht
: Liechtenstein beachtet OECD-Standard

Deutschland und Liechtenstein haben am 10.7.2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Hierzu erklärte das BMF:

Mit dem Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen. Das Abkommen ist für Zeiträume ab 2010 anzuwenden. Erteilte Auskünfte dürfen auch für die Beurteilung zurückliegender Zeiträume verwendet werden (z.B. als Ermittlungsgrundlage oder für Schätzungen).

Quelle: BMF, Pressemitteilung 35/2009

stats