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Steuerrecht
17.07.2009
Steuerrecht
BFH: Beitrittsaufforderung an BMF – Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?

Der BFH hat mit Beschluss vom 27.5.2009 – II R 64/08 – das BMF aufgefordert, einem Revisionsverfahren beizutreten, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Grundbesitzbewertung zu prüfen ist. In dem Verfahren geht es um die Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Erwerb der gesamten Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz. Nach § 8 Abs. 2Nr. 3 GrEStGbemisst sich diese Grunderwerbsteuer u. a. bei steuerpflichtigen Anteilsvereinigungen und -erwerben nach den vom Finanzamt gesondert festzustellenden (vor dem 1.1.2009 auch für die Erbschaftsteuer maßgeblichen) Grundbesitzwerten nach §§ 138ff. BewG. Nach demBVerfG-Beschluss vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 – hat der Gesetzgeber zwar die Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer neu geregelt, es für die Grunderwerbsteuer aber bei den bisherigen Bewertungsvorschriften belassen.
 
VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1555-3

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