: Bundesrat stimmt KVBEVO zu
Der Bundesrat hat am 10.7.2009 der Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a EStG i. d. F. des Bürgerentlastungsgesetzes (Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung - KVBEVO) zugestimmt. Die Verordnung dient der Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Beiträge. Diese erfolgt durch einheitliche prozentuale Abschläge auf die zugunsten des jeweiligen Tarifs gezahlte Prämie, soweit der nicht abziehbare Beitragsanteil nicht bereits als gesonderter Tarif ausgewiesen wird.
www.bundesrat.de/cln_090/nn_8690/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/860-sitzung/to-node.html?__nnn=true