: FG Düsseldorf Finanzamt muss eigenen Vorschlag umsetzen (Entscheidungsreport)
FG Düsseldorf: Finanzamt muss eigenen Vorschlag umsetzen
Urteil vom 16.5.2009 - 11 K 4347/08 G
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Leitsatz (der Red.)
Die Einspruchsrücknahme darf von einer unechten (d. h. innerprozessualen) Bedingung abhängig gemacht werden. Eine zulässige unechte Bedingung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rücknahme von einem Ereignis abhängig gemacht wird, über welches das Finanzamt selbst entscheidet.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Tim Lühn, RA/StB/Dipl.-Jur., Düsseldorf