BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlung
Im Schreiben vom 26.6.2009 - IV B 9 - S 7170/08/10009 - hat sich das BMF zur steuerlichen Behandlung der Neuregelung des § 4 Nr. 14 UStG in der ab dem 1.1.2009 geltenden Fassung geäußert. In dieser Vorschrift wird die Steuerbefreiung für ambulante wie auch stationäre Leistungen zusammengefasst. Entscheidend für die umsatzsteuerliche Beurteilung ist nicht die Art der Leistung, sondern der Ort ihrer Erbringung. Im Einzelnen geht das Schreiben auf die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, auf Krankhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen, auf Leistungen von Einrichtungen nach § 140b Abs. 1 SGB V zur integrierten Versorgung (Managementgesellschaften) und auf Praxis- und Apparategemeinschaften ein.
--> Das BMF stellt ausdrücklich klar, dass die Abschnitte 88 bis 94 und 96 bis 98 sowie 100 UStR auf einschlägige Umsätze nicht mehr anzuwenden sind. Außerdem werden die BMF-Schreiben vom 28.2.2000 - IV D 2 - S 7170 - 12/00 (BStBl. I 2000, 433) und vom 15.6.2006 - IV A 6 - S 7170 - 39/06 (BStBl. I 2006, 405) aufgehoben.
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