BFH: Wegen Erkundigungspflichten leichtfertige Steuerverkürzung bei Untätigkeit (Entscheidungsreport)
BFH, Urteil vom 19.2.2009 - II R 49/07
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Leitsätze
1. Entscheidet das FG über einen anderen als im Steuerbescheid erfassten Sachverhalt, verstößt es gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren (§ 96 Abs. 1 S. 2 FGO), was auch ohne Rüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt.
2. Der subjektive Tatbestand einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) kann nicht mit dem bloßen Unterlassen einer Anzeige nach § 19 GrEStG verneint werden. Den Steuerpflichtigen treffen vielmehr Informations- und Erkundigungspflichten auch über seine Erklärungs- und Anzeigepflichten, die aus der Steuerpflicht folgen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Tim Lühn, RA/StB/Dipl.-Jur., Düsseldorf
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