FG Münster, Urteil vom 28.11.2012 - 8 K 2285/09 FSachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob § 6 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Anwendung findet. Die Klägerin, deren Geschäftsleitung sich im Bezirk des Beklagten befand, besaß mehrere
FG Köln, Urteil vom 15.11.2012 - 10 K 1692/10SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Einkommenssteuerbescheid 2002 aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen geändert werden durfte und ob es sich bei der durchgeführten
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012 - 11 K 234/11 ESachverhaltStreitig ist, ob in den USA erzielte Einkünfte steuerfrei sind.Der verstorbene Ehemann der Klägerin erklärte im Streitjahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung als nach dem Abkommen
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.6.2012 - 1 K 69/12SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte (Bekl) ein Körperschaftsteuerguthaben der ... GmbH (GmbH) zu Recht in jährlichen Raten über einen Zehnjahreszeitraum auszahlt.Der
BFH, Urteil vom 11.10.2012 - IV R 3/09LeitsätzeDie Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs setzt die ununterbrochene Unternehmeridentität voraus, so dass auch kurzfristige Unterbrechungen --selbst für eine logische Sekunde-- zum Wegfall
Am 18.12.2012 hat die Kommission den letzten Vorschlag innerhalb eines gesamten Maßnahmenpakets zur gerechteren und unternehmensfreundlicheren Besteuerung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen angenommen, das am 1.1.
Die Beteiligung durch Working Interests (hier an amerikanischen Erdöl- und Erdgasvorkommen) stellt keine nur dem Progressionsvorbehalt unterliegende und ansonsten nach Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 steuerfreie gewerbliche Tätigkeit dar. Vielmehr
Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs im Ganzen setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber übertragen wird. Zudem muss gleichzeitig die bisher in diesem
Am 1.1.2013 treten neue EU-Vorschriften in Kraft, die es den Mitgliedstaaten erleichtern sollen, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und zu erheben. Grundlage für einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU
Die in § 37 Abs. 5 KStG i. d. F. des Steuerbürokratieabbaugesetzes vom 20.12.2008 (BGBl. I 2008, 2850) angeordnete ratierliche Auszahlung des festgesetzten Körperschaftsteuerguthabens über einen Zeitraum von zehn Jahren ist auch angesichts der
Die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs setzt die ununterbrochene Unternehmeridentität voraus, so dass auch kurzfristige Unterbrechungen – selbst für eine logische Sekunde – zum Wegfall des Verlustabzugs führen. BFH, Urteil vom 11.
Das BMF hat am 8.1.2013 die Liste mit den anzuwendenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung.(Newsletter BMF vom 8.1.2013)
Eine per E-Mail erhobene Klage ist nicht formgerecht, weil sie nicht mit der erforderlichen elektronischen Signatur versehen ist. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei zu gewähren, weil die Kläger als steuerliche Laien aus der
Das BMF hat gem. § 203 Abs. 2 BewG den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2013 anhand
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 (BGBl. I 2011, 2131) haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Das BMF-Schreiben vom 31.8.2009 (BStBl. I 2009, 891) ist damit überholt. BMF, Schreiben vom 3.1.2013 – IV C 5 – S
Die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der steuerlichen Erklärungspflichten des Insolvenzverwalters ist weder unverhältnismäßig noch ermessensfehlerhaft, auch wenn voraussichtlich nicht mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen ist.BFH,
Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments hat am 29.11.2012 per Beschluss die Beschlussempfehlung (A7-0396/2012) für das EU-Parlament im Bezug auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) im Rahmen der verstärkten
Beauftragt eine Ärztekammer als Herausgeber einen Verlag mit der Herstellung und dem Versand eines Ärzteblatts (Kammerzeitschrift) für ihre Mitglieder und überlässt sie dabei dem Verlag das Recht, im eigenen Namen und für eigene Rechnung in dem