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Hessisches FG, Urteil vom 14.11.2012 - 4 K 1902/08SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob Verluste aus Termingeschäften, die im zeitlichen Anwendungsbereich des Gesetzes über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) entstanden waren, auf der
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1. Durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes – auf medizinische Stoffe, die üblicherweise für die Herstellung von Medikamenten verwendet werden können und dafür geeignet sind, – auf Gesundheitsprodukte, Stoffe, Geräte oder
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BFH, Urteil vom 11.10.2012 - IV R 32/10LeitsatzErwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt "gebrauchte" Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, ergibt sich ein ausreichendes Indiz für die
Die Beteiligungsgrenze von 1 % i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist verfassungsgemäß. BFH, Urteil vom 24.10.2012 – IX R 36/11 Volltext: BB-ONLINE BBL2013-213-2 unter www.betriebs-berater.de
BFH, Urteil vom 24.10.2012 - IX R 36/11LeitsätzeDie Beteiligungsgrenze von 1 % i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist verfassungsgemäß. SachverhaltStreitig ist die Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F.
Das BMF hat die Anmeldevordrucke ab 2013 aufgrund der Änderung des Versicherungsteuergesetzes durch Art. 1 des Verkehrsteueränderungsgesetzes vom 5.12.2012, BStBl. I 2012, 1242 ff., veröffentlicht. BMF, Schreiben vom 18.1.2013 – IV D 5 -S
Die gesetzliche Übergangsregelung des § 28 Abs. 4 UStG zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Personenbeförderungen mit Schiffen ist zum 31.12.2011 ausgelaufen. Nach diesem Zeitpunkt ausgeführte Umsätze aus der Beförderung von Personen
Der Leitfaden gibt einen schnellen Überblick über die Höhe der Steuersätze in mehr als 150 Ländern weltweit. Darüber hinaus haben die Autoren, die jeweils Steuerspezialisten für ihr Land sind, detaillierte Informationen zum Steuersystem, der
Der Bundesrat wird am 1.2.2013 über den Gesetzentwurf (791/12) des AIFM-Umsetzungsgesetzes beraten (TO, TOP 24). Volltext des Gesetzentw.: siehe Zusatzmaterial rechts