Das BMF hat auf die BFH-Urteile vom 28.4.2010 – I R 78/08, BB 2010, 2167 m. BB-Komm. Teckentrup – reagiert und die Probezeit wie folgt definiert: „Als Probezeit ist der Zeitraum zwischen Dienstbeginn und der erstmaligen Vereinbarung einer
Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt gemacht. BMF, Schreiben vom 14.12.2012 – IV A 4 – S 1547/0 :001Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts
Der Bundesrat hat am 14.12.2012 beschlossen, den EStÄnd-Richtlinien (681/12) mit Änderungen zustimmen (681/12 (Beschluss)).(PM Bundesrat vom 14.12.2012)
Der Vermittlungsausschuss hat aufgrund seiner Sitzung vom 12.12.2012 empfohlen (17/11843), das Gesetz (17/6251, 17/6358) in geänderter Fassung zu beschließen. Für das Zustandekommen des Gesetzes wäre eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in
Der Vermittlungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 12.12.2012 dem Bundestag empfohlen, das Gesetz (17/8683, 17/9021) in geänderter Fassung zu beschließen (17/11842). Für das Zustandekommen des Gesetzes wäre eine Zustimmung von Bundestag und
Der Bundesrat hat am 14.12.2012 in einen Gesetzentwurf beschlossen, der mehrere Einzelmaßnahmen vorsieht, um das Steuerrecht zu vereinfachen (BR-Drs. 684/12 (Beschluss)). Unter anderem soll es Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches
Die Bundesländer haben am 14.12.0212 einem Gesetz, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der so genannten Streubesitzdividende beseitigen sollte, die erforderliche Zustimmung versagt (BR-Drs.
Das FG Saarland hat im Beschluss vom 30.8.2012 – 1 V 1116/12 – entschieden: Ein Entgelt von Dritter Seite im Rahmen eines Leistungsaustausches kann auch darin bestehen, dass ein Mobilfunkanbieter einem Vermittler eine Provision auch dafür zahlt, dass
Das FG Saarland hat im Urteil vom 1.6.2012 – 1 K 1533/10 – entschieden: 1. Ein ungeklärter Geldzuwachs im Privatvermögen oder eine ungeklärte Einlage in das Betriebsvermögen rechtfertigen auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme,
Der BGH hat im Urteil vom 15.11.2012 – IX ZR 109/09 – entschieden: Der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eines Mandanten entsteht trotz besonderer Augenfälligkeit eines mehrfach wiederholten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen
Der BFH hat im Urteil vom 18.10.2012 – VI R 65/ 10 – entschieden: Die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und
Der BFH hat im Urteil vom 10.10.2012 – VIII R 42/10 – entschieden: 1. Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich
FG Saarland, Beschluss vom 30.8.2012 - 1 V 1116/12Aus den GründenI.Die Antragstellerin ist eine GmbH mit Sitz in ..., deren Unternehmensgegenstand der Handel mit Telekommunikationsartikeln sowie die Erbringung von Telekommunikationsleistungen sind
FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 1.6.2012 - 1 K 1533/10SachverhaltDer ... Kläger ... meldete am 24. Januar 2002 ein Einzelunternehmen an, dessen Gegenstand "Büroservice" war. ... Der Beklagte setzte die Einkommensteuer der Streitjahre
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 109/09LeitsatzDer verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eines Mandanten entsteht trotz besonderer Augenfälligkeit eines mehrfach wiederholten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen grundsätzlich nicht ohne
BFH, Urteil vom 18.10.2012 - VI R 65/10LeitsatzDie durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen ist erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde
BFH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII R 42/10Leitsätze1. Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.2. Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine
Der BFH hat im Urteil vom 18.9.2012 – VIII R 9/ 09 – entschieden: 1. Wird ein Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gemäß § 32a KStG unter Hinweis auf eine geänderte Erfassung der vGA in einem