FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 - 2 K 189/10LeitsatzEine Führungsholding kann die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen
Versicherungsprämien sind auch Betriebsausgaben, soweit sie an einen konzernangehörigen Rückversicherer weitergeleitet werden. Das FG hat die Revision zugelassen. FG Münster, Urteil vom 11.12.2012 – 12 K 3686/09 G, F Volltext: BB-ONLINE BBL2013-149-2
FG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - 12 K 3686/09 G, FSachverhaltDie Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von VersicherungsbeiträgenDie Klägerin (Klin.) ist ein Unternehmen der Holzindustrie, das sich mit der Her-stellung und dem Vertrieb
In einem Verfahren über einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft, die am Ende der deutschen Rechnungskette eines sog. Umsatzsteuerkarussells stand, stellte der 2. Senat aufgrund einer umfänglichen Würdigung des Sachverhalts
FG Hamburg, Urteil vom 6.9.2012 - 2 K 232/11LeitsatzZur Haftung des maßgeblich lenkend an einem Umsatzsteuerkarussell mitwirkenden Geschäftsführers einer am Ende der deutschen Rechnungskette stehenden Firma wegen Steuerhinterziehung für die nach §
Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur nach den Grundsätzen des Halbeinkünfteverfahrens hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung
FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 - 2 K 158/11LeitsatzEin Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die
Die grunderwerbsteuerrechtliche Selbstständigkeit der Erbengemeinschaft folgt aus deren bürgerlich-rechtlicher Selbständigkeit als Zurechnungssubjekt des gesamthänderisch gebundenen Sondervermögens. Es ist kein Grund erkennbar, warum dies nur für den
FG Düsseldorf, Urteil vom 29.8.2012 - 7 K 3691/11 GESachverhaltDie Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen Miterben des am 24.8.2007 verstorbenen C. Dieser war mit einem Anteil von 85 v.H. an der D Holding GmbH beteiligt,
„Der Reformbedarf bei der Umsatzsteuer ist enorm“, mahnt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung anlässlich der Veröffentlichung seines Berichts „Chancen zur
Zusammenfassende Meldungen müssen ab dem 1.1.2013 authentifiziert übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.8.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung über den Formularserver (www.formulare-bfinv.de) weiterhin akzeptiert.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat sechs Angeklagte (zwei Deutsche, drei Briten und einen Franzosen) wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu Haftstrafen zwischen vier und sieben Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil haben vier der
Das BMF hat am 14.1.2013 die Liste mit den anzuwendenden BFH-Urteilen aktualisiert. Sie steht unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles zur Verfügung. (Newsletter BMF vom 14.1.2013)
Bei Umsätzen aus dem Verkauf sog. Sparmenüs, die zum Pauschalpreis angeboten und als „Außer- Haus-Menüs“ verkauft werden, ist hinsichtlich der Speisen der ermäßigte Steuersatz und hinsichtlich des Getränks der Regelsteuersatz anzuwenden. Dabei sei
Die Beteiligung an einem Fonds, der nach seinem Konzept darauf abzielt, den Anlegern durch wirtschaftlich gegenläufige Geschäfte steuerfreie Veräußerungsgewinne zu vermitteln, die das handelsrechtliche Ergebnis des Fonds weit übersteigen, kann ein
Da vorliegend die Feststellung der Endbestände gem. § 37 Abs. 7 KStG eine bindende Feststellung einer Besteuerungsgrundlage für die Berechnung des Körperschaftsteuerguthabens zum 31.12.2001 war, das wiederum Besteuerungsgrundlage für die
Nach § 35b Abs. S. 4 HS 2 GewStG ist der Verlängerungstatbestand nach § 181 Abs. 5 AO nur anzuwenden, wenn die Finanzbehörde die Feststellung pflichtwidrig „unterlassen“ hat. Diese Formulierung ist nach dem objektiven Erklärungswert aus
Zwar ist § 6 Abs. 3 GrEStG auch auf den fiktiven Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG anwendbar. Nach § 6 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand die Steuer nicht