BFH: Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Befugnis, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, dem Insolvenzverwalter zu. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.
BFH, Urteil vom 20.12.2012 – V R 23/11
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