Mit dem vom Bundesrat vorgesehenen zweiten Teil der Mehrwertsteuerreform nimmt die Steuerbelastung für 87 % aller steuerpflichtigen Betriebe ab. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Hinblick auf die kommenden Parlamentsberatungen zum
FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 26.3.2010 - 1 K 1182/05§ 34 Abs. 3 AO; § 158 AO; § 96 Abs. 1 S. 1 FGO; § 4 Abs. 1 S. 1 EstG; § 6 Abs. 1 Nr. 1 EstG; § 10d EStGVerfahrensgegenstand: Feststellung 1997In dem Rechtsstreit ... hat der 1. Senat des
Das FG des Saarlandes hat durch Urteil vom 26.3.2010 – 1 K 1182/05 – entschieden: Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer KG ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte verpflichtet. Er hat nur die
FG Saarland, Urteil 15.4.2010 - 1 K 1237/05§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStGIn dem Rechtsstreit ...hat der 1. Senat des Finanzgerichts des Saarlandesdurchden Präsidenten des Finanzgerichts Dr. Schmidt-Liebig als Vorsitzender, den Richter am Finanzgericht
Das FG des Saarlandes hat im Urteil vom 15.4.2010 – 1 K 1237/05 – entschieden: Bei einer langfristigen Kaufpreisstundung (vorliegend: zehn Jahre) kann die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel dazu führen, dass die ansonsten zinslose
BFH, Urteil vom 6.5.2010 - VI R 4/09LeitsatzBei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des
Der BFH hat im Urteil vom 6.5.2010 – VI R 4/ 09 – entschieden: Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. d. § 35a Abs. 2 S. 1 EStG
Das FG Münster hat im rechtskräftigen Urteil vom 11.3.2010 – 3 K 2332/07 Erb – entschieden: Ein Personengesellschaftsanteil kann auch dann Gegenstand einer freigebigen Zuwendung sein, wenn die Beteiligung in der Hand des Beschenkten neu entsteht. Von
BFH, Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 10/09LeitsatzEine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1
Im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 10/09 – hat der BFH entsprechend für eine Sozietät von Rechtsanwälten entschieden, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind; sie erziele aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger
BFH, Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 14/09LeitsätzeEine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung
Der BFH im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 14/09 – entschieden: Eine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3
Der BFH hat im Beschluss vom 21.6.2010 – VII R 36/08 – entschieden: Wer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware
Der BFH hat im Urteil vom 20.5.2010 – III R 28/08 – entschieden: Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - III R 28/08Leitsätze1. Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der
BFH, Beschluss vom 21.6.2010 - VII R 36/08LeitsatzWer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware der zollamtlichen
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - XI R 2/08LeitsatzÜbt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1