R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
29.11.2010
Steuerrecht
FG Hamburg: Hinzuschätzung bei Taxiunternehmern

Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 7.9.2010 – 3 K 13/09 – die Klage eines Taxiunternehmers abgewiesen, der – nach Auffassung des Finanzamts – bei der Steuer geschummelt und sich mit seiner Klage gegen die Schätzung seiner Umsätze durch das Finanzamt gewandt hatte. Es hat auch klargestellt, dass Empfängerbenennungsverlangen nach § 160 AO betreffend hin geschätzte Personalkosten und Reparaturen in der Regel gerechtfertigt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 3. Senat weicht insofern von der Rechtsprechung des 5. Senats des FG Hamburg (Urteil vom 3.6.2009 – 5 K 140/07), NZB eingelegt (Az. des BFH: X B 103/09) ab, als nach Ansicht des 3. Senats bei der Ermessensentscheidung über die Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei Nichtbenennung gem. § 160 AO neben dem Steuerausfall auch der Gedanke des Ausfalls von Sozialabgaben bzw. eines Sozialleistungsbetrugs durch den Empfänger ergänzend zu berücksichtigen sind.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2989-3 unter www.betriebs-berater.de

stats