IDW/IFSt: Angepasste Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung muss beschleunigt werden. Darin waren sich die Akteure beim gemeinsamen Kolloquium des Instituts Finanzen und Steuern (IFSt) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) am 23.11.2010 in Berlin einig. Das bedeutet, dass die Betriebsprüfung näher am Veranlagungszeitraum stattfindet und die Prüfung auch schneller durchgeführt wird. Das bringt Rechts- und Planungssicherheit. Zahlreiche Einzelfragen sind aber noch ungelöst. So ist zu klären, ob Unternehmen ein Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Betriebsprüfung gewährt werden sollte bzw. ob eine zeitnahe Betriebsprüfung gegen ihren Willen durchgeführt werden kann und ob der Entwurf einer Steuerbilanz bzw. Steuererklärung als Grundlage der Betriebsprüfung ausreicht. Die Fachdiskussion und ergänzende Materialien können im gemeinsam von IFSt und IDW herausgegebenen Tagungsbericht zum Kolloquium nachgelesen werden.
(Gemeinsame PM IFSt und IDW vom 23.11.2010)