FG Münster: Aufwendungen eines Redakteurs für Tages- und Wochenzeitungen keine Werbungskosten
Das FG Köln hat durch Urteil vom 30.9.2010 – 5 K 3976/08 E – entschieden: Aufwendungen eines Redakteurs für den Erwerb regionaler und überregionaler Tages- und Wochenzeitungen sind trotz etwaiger beruflicher Relevanz keine Werbungskosten. Zwar seien gemischt beruflich und privat veranlasste Kosten nach der jüngeren Rechtsprechung steuerlich grundsätzlich aufzuteilen. Dies gelte allerdings nicht für Zeitungen mit allgemeinbildendem Inhalt, deren Kosten bereits über das steuerliche Existenzminimum abgegolten seien. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2989-1 unterwww.betriebs-berater.de