BFH: Waldgebiet keine Arbeitsstätte
Der BFH hat mit Urteil vom 17.6.2010 – VI R 20/ 09 – entschieden: Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, wie etwa ein ausgedehntes Waldgebiet, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet können daher nicht steuerlich berücksichtigt werden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2988-3 unter www.betriebs-berater.de