Hess. FG: Steuerliche Gestaltung mit Goldhandel
Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem vom Steuerpflichtigen selbst gegründeten britischen Unternehmen scheidet nur dann nach § 15 EStG aus, wenn auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, gezielt zeitweilig Verluste zu nutzen. Gegen das Urteil vom 15.11.2012 wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: I R 3/13). Hessisches FG, Urteil vom 15.11.2012 – 11 K 3175/09.
(Quelle: PM Hess. FG vom 5.2.2013)