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Steuerrecht
14.02.2013
Steuerrecht
BFH: Doppelte Haushaltsführung – Stellplatz- und Garagenkosten

1. Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. 2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen.
BFH, Urteil vom 13.11.2012 – VI R 50/11
Volltext:BB-ONLINE BBL2013-405-3 unter www.betriebs-berater.de

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