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Steuerrecht
28.02.2013
Steuerrecht
BMF: Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Deutschland und den USA paraphiert

Deutschland und die USA haben am 21.2.2013 ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert. Das Abkommen verbessert den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der USA und Deutschlands. Das Abkommen schafft auch Rechtssicherheit für die deutschen Finanzinstitute im Verhältnis zum amerikanischen Fiskus. Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.
Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt.
Die USA verpflichten sich, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.
(Quelle: PM BMF vom 22.2.2013)

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