Bundesrat: Besteuerung von Streubesitzdividenden
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schlägt vor, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen künftig zu besteuern. Dadurch soll die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim sogenannten Streubesitz erreicht werden. Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Ver- äußerungsgewinne.
(Quelle: PM BR vom 26.2.2013)