BFH: Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn
1. Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG.
2. Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer- Entrichtungsschuld ist unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41c Abs. 3 EStG) zulässig.
BFH, Urteil vom 13.11.2012 – VI R 38/11
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