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Steuerrecht
19.03.2013
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Zum Vorliegen und Zuflusszeitpunkt von Kapitaleinkünften aus einer Beteiligung an einer Corporation (Leitsätze der Red.)

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, von der abzuweichen keine Veranlassung bestehen dürfte, sind Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 1 S. 1 EStG zugeflossen, sobald der Steuerpflichtige über sie wirtschaftlich verfügen kann. Geldbeträge fließen dem Steuerpflichtigen in der Regel dadurch zu, dass sie bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden. Auch die Hingabe eines (gedeckten) Schecks führt zum Zufluss des entsprechenden Geldbetrages. Ebenso kann eine Gutschrift in den Büchern des Schuldners einen Zufluss bewirken, wenn in der Gutschrift nicht nur das buchmäßige Festhalten einer Schuldverpflichtung zu sehen ist, sondern darüber hinaus zum Ausdruck gebracht wird, dass der Betrag dem Berechtigten von nun an zur Verwendung zur Verfügung steht. Allerdings muss der Gläubiger in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen.


Die Entscheidung ist unanfechtbar gem. § 128 Abs. 3 FGO.


FG Düsseldorf
, Beschluss vom 13.2.2013 - 7 V 235/13 A(E)

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