1. Eine Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt nicht vorübergehend i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, wenn durch die Arbeitnehmerüberlassung ein reiner Dauerbeschäftigungsbedarf abgedeckt wird. Dies ergibt eine unionsrechtskonforme Auslegung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - wie folgt: Der gesetzliche Urlaubsanspruch erlischt aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 10 AZR 685/11 - wie folgt: Ein Nahverkehrsbetrieb ist kein „Versorgungsbetrieb“ iSv. § 1 Abs. 1 TV-V. Die Wechselschichtarbeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebs ist keine
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die nachträgliche Befristung eines zuvor langjährig unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses, nachdem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht und Anspruch auf gesetzliche Altersrente hat, so ist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.10.2012 - 3 AZR 539/10 - wie folgt: Eine Versorgungszusage, mit der der Arbeitgeber die Zahlung einer Betriebsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit verspricht, bedarf der Auslegung. Ergibt die Auslegung,
Das BAF entschied in seinem Urteil vom 19.7.2012 - 2 AZR 386/11 - wie folgt: Die Unternehmensgröße von mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist Voraussetzung für das Entstehen von Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Maßgebend für die Frage,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 10 AZR 793/11 - wie folgt: Ansprüche auf variable Sonderzahlungen, die Entgelt für geleistete Arbeit sind, entstehen, auch wenn sie erst nach dem Ende des Bezugsjahres fällig werden, regelmäßig
1. Gegen das Beitragsbemessungssystem der Insolvenzsicherung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung sowie gegen die Heranziehung der beitragspflichtigen Mitglieder des Pensionssicherungsvereins aG nach Maßgabe des § 10 BetrAVG bestehen
BAG, Urteil vom 14. 11. 2012 - 10 AZR 685/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Zahlung einer erhöhten Wechselschichtzulage für den Zeitraum April 2008 bis einschließlich Februar 2010.Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihren
BAG, Urteil vom 17. 10. 2012 - 5 AZR 792/11LeitsätzeKlauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Umfang der Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung regeln, unterliegen nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
BAG, Urteil vom 14. 11. 2012 - 10 AZR 793/11LeitsätzeSachverhaltDer Kläger nimmt den beklagten Insolvenzverwalter auf Zahlung eines anteiligen sog. Incentive-Bonus für Oktober 2008 bis März 2009 in rechnerisch unstreitiger Höhe von 16.300,00 Euro in
LAG Berlin, Urteil vom 9. 1. 2013 - 15 Sa 1635/12Leitsätze1. Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung stellt es einen institutionellen Rechtsmissbrauch dar, wenn das verleihende Konzernunternehmen nur an einen oder mehrere Konzernunternehmen
LAG Berlin, Urteil vom 19. 12. 2012 - 4 TaBV 1163/12Leitsätze1. Eine Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt nicht vorübergehend iSd. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, wenn durch die Arbeitnehmerüberlassung einer reiner Dauerbeschäftigungsbedarf
LAG Berlin, Urteil vom 20. 11. 2012 - 12 Sa 1303/12LeitsätzeVereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die nachträgliche Befristung eines zuvor langjährig unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses, nachdem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.11.2012 - 6 AZR 321/11 - wie folgt: Unterlässt der Insolvenzverwalter eine rechtlich zulässige Kündigung, kommt eine persönliche Haftung aus § 61 InsO nur für Verbindlichkeiten in Betracht, die nach dem
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 - wie folgt: Die Bestimmung der Vergütungshöhe im Arbeitsverhältnis obliegt vorbehaltlich verbindlicher Mindestentgelte bis zur Grenze der Gesetz- und Sittenwidrigkeit der
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 30.10.2012 - 1 ABR 64/11 - wie folgt: Nach § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO ist Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...