BAG: Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.1.2013 - 8 AZR 965/11 - wie folgt: Eine vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht. Für die Anwendbarkeit der sog. „Unklarheitenregelung“ des § 305c Abs. 2 BGB ist nur Raum, wenn die Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und keines den klaren Vorzug verdient.