LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitsverhältnis nach Abberufung als Geschäftsführer
Das LAG hat in seiner Verhandlung die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Treberhilfe gegen die „Neue Treberhilfe gGmbH“ abgewiesen. Das LAG ist der Auffassung des ehemaligen Geschäftsführers, er habe nach seiner Abberufung als Geschäftsführer in einem Arbeitsverhältnis zu der (alten) Treberhilfe gestanden, das auf die „Neue Treberhilfe GmbH“ übergegangen sei, nicht gefolgt. Er konnte als Gesellschafter weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die (alte) Treberhilfe nehmen und war deshalb nicht als Arbeitnehmer anzusehen; es bestand daher kein Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der (alten) Treberhilfe, das auf einen Betriebserwerber hätte übergehen können. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.3.2013 – 8 Sa 2232/12
(PM LAG Berlin-Brandenburg vom 22.3.2013)