BAG: Auslegung eines Tarifvertrages im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 - 4 AZR 689/10 - wie folgt: Die Protokollnotiz Sicherungsposten zum LTV NRW 2009 enthält eine unmittelbare Regelung des Inhalts der tariflich gebundenen Arbeitsverhältnisse von Sicherungsposten. Danach haben die davon erfassten Arbeitnehmer ab dem 1. Mai 2009 Anspruch auf einen tariflichen Stundengrundlohn von 11,32 Euro.