BAG, Urteil vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11BAG, Urteil vom 6.9.2012 - 2 AZR 270/11 s. BBL2013-884-4SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Beklagten und Vergütungsansprüche des
BAG, Urteil 27.09.2012 - 2 AZR 811/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten und über Vergütungsansprüche des Klägers.Der 1974 geborene Kläger ist als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12LeitsatzLässt der Arbeitgeber, der eine Vielzahl von Filialen unterhält, die Stellenausschreibungen für alle Filialen und die Bearbeitung der daraufhin eingehenden Bewerbungen durch eine
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2013 - 5 Sa 248/12Leitsatz1. Die Pflicht des Arbeitgebers, durch das lebensaltersstufenbezogene Grundvergütungssystem des BAT diskriminierten jüngeren Arbeitnehmern durch entsprechende Anpassung "nach oben"
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 371/11 - wie folgt: Wird einer Massenentlassungsanzeige entgegen § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG keine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt und sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2013 - 6 AZR 348/11 - wie folgt: Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht analog § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, wenn der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.12.2012 - 6 AZR 608/11 - wie folgt: Ein Betriebs(-teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betrifft nur Arbeitnehmer, die in den übergegangenen Betrieb oder Betriebsteil tatsächlich eingegliedert waren. Es
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.1.2013 - 7 AZR 661/11 - wie folgt: Ein Vertretungsbedarf infolge der Abordnung einer Stammkraft kann einen Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.1.2013 - 9 AZR 465/11 - wie folgt: Tarifvertragsparteien weichen in nach § 13 Abs. 1 BUrlG unzulässiger Weise von dem in § 1 BUrlG geregelten Grundsatz des bezahlten Erholungsurlaubs ab, wenn sie eine
Das LAG hat in seiner Verhandlung die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Treberhilfe gegen die „Neue Treberhilfe gGmbH“ abgewiesen. Das LAG ist der Auffassung des ehemaligen Geschäftsführers, er habe nach seiner Abberufung als Geschäftsführer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 634/10 - wie folgt: Eine Bestimmung in einer Versorgungsordnung, die die anrechenbare Dienstzeit auf 40 Jahre bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres begrenzt und bestimmt, dass bei mehr als
Das ArbG Berlin hat in seiner Verhandlung die Kündigungsschutzklage des Kreisgeschäftsführers des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf abgewiesen. Der Kreisgeschäftsführer hatte bei der Wahl zur Aufstellung eines Direktkandidaten für die kommende
Das BAG entschied in seinem Versäumnisurteil vom 16.1.2013 - 10 AZR 560/11 - wie folgt: Der Arbeitnehmer darf auch dann keine Konkurrenzgeschäfte tätigen, wenn sicher ist, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bereich oder die
Das BAg entschied in seinem Urteil vom 22.1.2013 - 6 AZR 392/11 - wie folgt: Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw entfällt durch die Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht, weil das
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.1.2013 - 8 AZR 965/11 - wie folgt: Eine vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht.
Das ArbG Trier hat in seinem Urteil vom 23.1.2013 – 4 Ca 1255/12 - wie folgt entschieden: 1. Spricht ein Arbeitgeber, der mit einer betriebsbedingten Änderungskündigung vor Gericht nicht durchgedrungen ist, dem Arbeitnehmer daraufhin eine
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...