LAG Schleswig-Holstein: Keine Höhergruppierung wegen Anpassung der Vergütung nach oben
Das LAG Schleswig-Holstein entschied in seinem Urteil vom 31.1.2013 – 5 Sa 248/12 - wie folgt: 1. Die Pflicht des Arbeitgebers, durch das lebensaltersstufenbezogene Grundvergütungssystem des BAT diskriminierten jüngeren Arbeitnehmern durch entsprechende Anpassung „nach oben“ eine Vergütung aus der höchsten Lebensaltersstufe ihrer Vergütungsgruppe zu zahlen, führt gemäß § 27 Abschnitt A BAT nicht zu einer entsprechenden Höherstufung bzw. Höhergruppierung. Wenn Tarifvorschriften zur Überleitung in ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem auf die Grundvergütung des BAT abstellen, ist die sich aus § 27 Abschnitt A BAT ergebende Grundvergütung der jeweiligen Vergütungsgruppe und Altersstufe zugrunde zu legen und nicht die ggf. vor der Überleitung durch Anpassung „nach oben“ tatsächlich gezahlte Vergütung in diskriminierungsfreier Höhe der Endgrundvergütung. 2. Die Pflicht zur Anpassung „nach oben“ endet mit der Ablösung durch ein diskriminierungsfreies Entgeltsystem (BAG, Urteil vom 8.12.2011 – 6 AZR 319/09).