BAG: Zulassung zum Seiteneinstieg für ein Lehramt nach wiederholt nicht bestandener Zweiter Staatsprüfung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.1.2013 - 9 AZR 358/11 - wie folgt: Die Nichtzulassung von Bewerbern, die die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben, zur berufsbegleitenden Ausbildung als Seiteneinsteiger nach der OBAS steht im Einklang mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG.