BAG: Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung - eingeschränkte revisionsrechtliche Überprüfung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.2.2013 - 4 AZR 78/11 - wie folgt: Zu den schuldrechtlichen Vereinbarungen eines Tarifvertrages gehören die Bestimmungen über dessen Kündigung und die dafür ggf. erforderlichen Voraussetzungen. Die Auslegung solcher Kündigungsregelungen durch das Landesarbeitsgericht kann im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB eingehalten hat, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, ob alle erheblichen Tatsachen für die Auslegung herangezogen worden sind und ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist.