BAG: Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.1.2013 - 10 AZR 863/11 - wie folgt: Zeitzuschläge nach § 11 Nr. 1 MTV sind nicht aus dem in der betriebsbezogenen Anlage 4 zu § 3 LTV in der Lohngruppe L1A ausgewiesenen „Stundenlohn“, sondern aus dem dort ebenfalls ausgewiesenen „Stundenlohn gesamt“ zu berechnen. Besteht Streit ausschließlich über die Berechnungsgrundlage von tariflichen Zeitzuschlägen und werden Anzahl und Art der zuschlagpflichtigen Stunden durch Aufnahme in eine Lohnabrechnung streitlos gestellt, kann die einmalige Geltendmachung einer anderen Berechnung der Zeitzuschläge ausreichen, um den Verfall auch von künftigen Ansprüchen durch eine tarifliche Ausschlussfrist zu verhindern.