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Arbeitsrecht
09.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Weihnachtsgratifikation in vom Arbeitgeber jährlich festzulegender Höhe

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.1.2013 – 10 AZR 26/12 - wie folgt: Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag (AGB), mit der dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zur Entscheidung über die Höhe einer jährlichen Zuwendung vorbehalten wird, hält der AGB-Kontrolle nach § 305 ff. BGB regelmäßig stand, insbesondere wenn es sich um eine Gratifikation handelt, die nach dem Arbeitsvertrag keinen Entgeltcharakter hat. In derartigen Fällen findet § 315 BGB Anwendung. Die jährlich vom Arbeitgeber zu treffende Leistungsbestimmung muss billigem Ermessen entsprechen.…

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