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Arbeitsrecht
02.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Urlaubsabgeltung nach lang andauernder Erkrankung - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) oder Arbeitgeber als Anspruchsgegner

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.1.2013 - 9 AZR 465/11 - wie folgt: Tarifvertragsparteien weichen in nach § 13 Abs. 1 BUrlG unzulässiger Weise von dem in § 1 BUrlG geregelten Grundsatz des bezahlten Erholungsurlaubs ab, wenn sie eine Berechnung des Urlaubsentgelts vorsehen, nach der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung zu einer erheblichen Verminderung oder dem Wegfall des Urlaubsentgelts führen. Die Verminderung des Urlaubsentgelts gemäß § 8 Nr. 4 BRTV aF aufgrund von Zeiten unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, für die kein Lohnanspruch bestand, ist nicht zur Sicherung eines zusammenhängenden Jahresurlaubs für alle Arbeitnehmer iSd. § 13 Abs. 2 Satz 1 BUrlG erforderlich. Die Überleitung des Urlaubsabgeltungsanspruchs auf die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) gemäß § 8 Nr. 6.2 BRTV aF gilt nur für beitragsgedeckte Ansprüche nach dem BRTV. Hat der Arbeitgeber keine entsprechenden Beiträge geleistet, hat nicht die ULAK, sondern der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung zu zahlen.

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