OLG Frankfurt, Urteil vom 17.11.2009 - 5 U 116/08SachverhaltI. Die Beklagte ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit dem Sitz in O1. Mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.10.2007 lud sie zu ihrer Hauptversammlung am 28.11.2007
Mit Urteil vom 14.1.2010 - IX ZR 93/09 - hat der BGH entschieden: Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich
Unter Auflagen darf das Hamburger Versandhaus Otto die Markennamen von Quelle nutzen. Die Europäische Kommission hat der geplanten Übernahme bestimmter Vermögenswerte des insolventen deutschen Versandhandelsunternehmens Primondo durch Otto zugestimmt.
Mit Urteil vom 21.1.2010 - I ZR 47/09 - hat der BGH entschieden: Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die
BGH, Beschluss vom 30.11.2009 - Aktenzeichen II ZR 55/09 (Vorinstanz: OLG Köln 29.01.2009 18 U 143/08 ) (Vorinstanz: LG Köln 23.07.2008 14 O 450/06 ) a) Der für die Anwendbarkeit des Art. 6 Nr. 1 LugÜ erforderliche Zusammenhang der Klagen gegen den
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen IX ZR 93/09 (Vorinstanz: LG Hagen 27.04.2009 10 S 27/09 ) (Vorinstanz: AG Lüdenscheid 29.12.2008 94 C 169/08 ) Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus
BGH, Urteil vom 21.01.2010 - Aktenzeichen I ZR 47/09 (Vorinstanz: OLG Hamburg 11.03.2009 5 U 35/08 ) (Vorinstanz: LG Hamburg 31.01.2008 315 O 767/07 ) Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion
Mit Beschluss vom 8.2.2010 - 31 Wx 148/09 - hat das OLG München entschieden: Die Frist zur Einleitung eines Spruchverfahrens wird nur durch den rechtzeitigen Eingang eines Antrags bei einem zumindest zunächst örtlich zuständigen Gericht gewahrt.
Mit Beschluss vom 25.1.2010 - 2 W 210/09 - hat das OLG München entschieden: Eine sofortige Beschwerde ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht prozessfähig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob mit der Beschwerde die
Mit Urteil vom 14.1.2010 - IX ZR 78/09 - hat der BGH entschieden: Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Entscheidungdes Europäischen Parlamentes, dem SWIFT-Interimsabkommen die Zustimmung zuverweigern:Die Bürgerinnen und Bürger in Europa haben heute gewonnen. Das Europäische Parlament
BGH, Urteil vom 12.01.2010 - Aktenzeichen XI ZR 37/09 (Vorinstanz: OLG Hamburg 15.01.2009 10 U 53/07 ) (Vorinstanz: LG Hamburg 16.05.2007 318 O 81/06 ) Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche Verjährung gilt grundsätzlich auch für die
BGH, Urteil vom 17.11.2009 - Aktenzeichen X ZR 137/07 (Vorinstanz: OLG Düsseldorf 13.09.2007 I-2 U 113/05 ) (Vorinstanz: LG Düsseldorf 25.08.2005 4b O 278/04 ) Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege
BGH, Urteil vom 13.01.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 25/08 (Vorinstanz: OLG Frankfurt/Main 11.12.2007 5 U 115/06 ) (Vorinstanz: LG Frankfurt/Main 23.06.2006 3/14 O 163/04 ) a) Für die Berücksichtigung von (über den Rabatt auf den Listenpreis hinaus
BGH, Urteil vom 11.12.2009 - Aktenzeichen V ZR 217/08 (Vorinstanz: KG 09.10.2008 16 U 21/08 ) (Vorinstanz: LG Berlin 26.03.2008 8 O 62/07 ) a) Auch ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Vorleistungsberechtigten kann ein
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen IX ZR 78/09 (Vorinstanz: OLG Stuttgart 08.04.2009 3 U 240/08 ) (Vorinstanz: LG Ulm 06.11.2008 2 O 212/08 ) Verpfändet ein Gesellschafter monatlich entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer
BGH, Beschluss vom 21.09.2009 - Aktenzeichen II ZR 264/08 (Vorinstanz: AG München 21.05.2008 163 C 28651/07 ) (Vorinstanz: LG München 13.11.2008 30 S 10664/08 ) a) Bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft handelt es
BGH, Urteil vom 30.11.2009 - Aktenzeichen II ZR 208/08 (Vorinstanz: OLG Brandenburg 23.07.2008 7 U 180/07 ) (Vorinstanz: LG Potsdam 27.08.2007 2 O 105/07 ) a) Sieht die Satzung einer GmbH vor, dass der Austritt eines Gesellschafters der Umsetzung
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.