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Wirtschaftsrecht
31.05.2010
Wirtschaftsrecht
Hessischer VGH: BaFin – Information von ausländischer Stelle

Der VGH entschied in seinem Beschluss vom 28.4.2010 – 6 A 1767/08 – wie folgt: Der Zugang zu Informationen, die aus einem anderen Staat stammen, ist gemäß § 3 Nr. 4 IFG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 S. 8 KWG ausgeschlossen, wenn die ausländische Stelle, die die Informationen mitgeteilt hat, die Gewährung des Zugangs an Dritte bereits abgelehnt oder insoweit schon eine hinreichend konkrete negative Erklärung abgegeben hat. Die Behörde ist nicht verpflichtet, auf ein Informationsgesuch hin bei der ausländischen Stelle, von der sie die entsprechenden Informationen erhalten hat, nachzufragen, ob einem vorliegenden Antrag auf Gewährung des Zugangs zu den erhaltenen Informationen nicht doch entsprochen werden darf.

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